Namenlos1

DIE BUNDESBEAUFTRAGTE

für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes

der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

- Pressestelle -

11.08.2003

PRESSEMITTEILUNG

Zu Günter Wallraff nichts Neues

Mit Verwunderung hat die Behörde der Bundesbeauftragten Presseveröffentlichungen zur Kenntnis genommen, wonach angeblich neue Unterlagen zu dem Schriftsteller Günter Wallraff gefunden worden seien.

Die in der Presse zitierten Unterlagen sind nichts Neues. Sie wurden 1998 bzw. 2001 schon von der BStU herausgegeben.

Diese Unterlagen haben keinerlei Bezug zu den sogenannten Rosenholz-Karteien. Ohnehin ist davor zu warnen, aus einzelnen Karteikarten auf eine IM-Belastung zu schließen. Dies gilt insbesondere für Karteien der HVA.

Die neuen Möglichkeiten der Recherche und Aufarbeitung, die durch die sogenannten Rosenholzunterlagen gegeben sind, sollten besonnen genutzt werden und nicht durch spekulative Äußerungen zerredet werden. Die Öffentlichkeit sollte auf die regulären Aktenherausgaben vertrauen, die von der BStU nach sorgfältiger Prüfung der Rechtslage und des Datenschutzes kontinuierlich erfolgen werden. Es bleibt bei der Zusage der Bundesbeauftragten Marianne Birthler, vom 8.7.2003, dass die Rosenholzunterlagen zügig für die Aufarbeitung aufbereitet werden:

Die Aufhebung der Einstufung als geheim bedeutet nicht, dass die Unterlagen ab sofort vollständig zugänglich sind. In der derzeit vorliegenden Form sind Recherchen nur bedingt möglich, da die archivische Erschließung und Aufbereitung der Daten wegen der Sicherheitsauflagen bisher nur unter starken Einschränkungen erfolgen konnte. Wenn die Nutzung der Daten in Einzelfällen auch schon vor Abschluss dieser Arbeit möglich sein wird, ist eine regelmäßige und vollständige Nutzung für die Aufarbeitung der HVA-Tätigkeit erst nach Abschluss des Datenabgleichs möglich."

Christian Booß, Pressesprecher