DIE BUNDESBEAUFTRAGTE
für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
- Pressestelle -
11.08.2003
PRESSEMITTEILUNG
Zu Günter Wallraff nichts Neues
Mit Verwunderung hat die Behörde der
Bundesbeauftragten Presseveröffentlichungen zur Kenntnis genommen, wonach angeblich
neue Unterlagen zu dem Schriftsteller Günter Wallraff gefunden worden seien.
Die in der Presse zitierten Unterlagen sind nichts Neues. Sie wurden 1998
bzw. 2001 schon von der BStU herausgegeben.
Diese Unterlagen haben keinerlei Bezug zu den sogenannten
Rosenholz-Karteien. Ohnehin ist davor zu warnen, aus einzelnen Karteikarten auf eine
IM-Belastung zu schließen. Dies gilt insbesondere für Karteien der HVA.
Die neuen Möglichkeiten der Recherche und Aufarbeitung, die durch
die sogenannten Rosenholzunterlagen gegeben sind, sollten besonnen
genutzt werden und nicht durch spekulative Äußerungen zerredet werden.
Die Öffentlichkeit sollte auf die regulären Aktenherausgaben vertrauen, die von
der BStU nach sorgfältiger Prüfung der Rechtslage und des
Datenschutzes kontinuierlich erfolgen werden. Es bleibt bei der Zusage der
Bundesbeauftragten Marianne Birthler, vom 8.7.2003, dass die Rosenholzunterlagen zügig für
die Aufarbeitung aufbereitet werden:
Die Aufhebung der Einstufung als geheim bedeutet nicht, dass
die Unterlagen ab sofort vollständig zugänglich sind. In der
derzeit vorliegenden Form sind Recherchen nur bedingt möglich, da
die archivische Erschließung und Aufbereitung der Daten wegen
der Sicherheitsauflagen bisher nur unter starken Einschränkungen
erfolgen konnte. Wenn die Nutzung der Daten in Einzelfällen auch schon
vor Abschluss dieser Arbeit möglich sein wird, ist eine regelmäßige
und vollständige Nutzung für die Aufarbeitung der HVA-Tätigkeit erst
nach Abschluss des Datenabgleichs möglich."
Christian Booß, Pressesprecher
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