Namenlos1

Presseerklärung

19. August 2003

Günter Wallraff: Einstweilige Verfügung gegen DIE WELT

Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat am 19.08.2003 auf Antrag von Günter Wallraff gegen den Axel Springer Verlag eine einstweilige Verfügung erlassen. Dem Verlag wird darin verboten, Wallraff als Stasi-IM", (Inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit) zu bezeichnen. Dem Verlag droht bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 E.

Damit ist Wallraff einer selbst für den Springer Verlag beispiellosen Kampagne entgegengetreten, die die Tageszeitung WELT vor gut einer Woche begonnen hatte. In einer Vielzahl von Beiträgen hatte die WELT - im Verbund mit der Berliner Morgenpost - versucht, Wallraff eine Zusammenarbeit mit dem DDR-Staatssicherheitsdienst in der Zeit von 1968-1971 zu unterstellen, obwohl es dafür keinerlei Beweise, nicht einmal tragfähige Anhaltspunkte gibt.

Die Tageszeitungen DIE WELT und Berliner Morgenpost haben sich im übrigen verpflichtet, in ihren morgigen Ausgaben eine umfangreiche Gegendarstellung von Günter Wallraff abzudrucken.

Günter Wallraff erklärt zu der WELT-Kampagne: s. Anlage.

Weitere Informationen können beim Unterzeichner abgefragt werden.

Helmuth Jipp

Rechtsanwalt

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