Presseerklärung
19. August 2003
Günter Wallraff: Einstweilige Verfügung gegen DIE WELT
Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat am 19.08.2003 auf Antrag von
Günter Wallraff gegen den Axel Springer Verlag eine einstweilige Verfügung erlassen. Dem
Verlag wird darin verboten, Wallraff als Stasi-IM", (Inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums
für Staatssicherheit) zu bezeichnen. Dem Verlag droht bei Zuwiderhandlung ein
Ordnungsgeld bis zu 250.000 E.
Damit ist Wallraff einer selbst für den Springer Verlag beispiellosen
Kampagne entgegengetreten, die die Tageszeitung WELT vor gut einer Woche begonnen hatte. In
einer Vielzahl von Beiträgen hatte die WELT - im Verbund mit der Berliner Morgenpost -
versucht, Wallraff eine Zusammenarbeit mit dem DDR-Staatssicherheitsdienst in der Zeit von
1968-1971 zu unterstellen, obwohl es dafür keinerlei Beweise, nicht einmal tragfähige
Anhaltspunkte gibt.
Die Tageszeitungen DIE WELT und Berliner Morgenpost haben sich im übrigen
verpflichtet, in ihren morgigen Ausgaben eine umfangreiche Gegendarstellung von Günter
Wallraff abzudrucken.
Günter Wallraff erklärt zu der WELT-Kampagne: s. Anlage.
Weitere Informationen können beim Unterzeichner abgefragt werden.
Helmuth Jipp
Rechtsanwalt
Telefon: 040/5532801
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eMail: info@jipplaw.de
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